AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Gegenstand und Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Kauf-, Dienst-, Werk- und sonstigen Verträge der Firma LZ-Design, Lu Zimmermann Werbetechnik, über deren Tätigkeit auf den Gebieten der Werbegestaltung, Werbeberatung, Design, Schilder- und Lichtreklamenherstellung, Beschriftungstechnik, Fahrzeug-, Fassaden-, Banden-, Planen- und Fensterbeschriftung, Layouterstellung, der Buchstabentechnik, Montage und Druckvorlagenherstellung sowie über sämtliche damit zusammenhängende Tätigkeiten. Für sämtliche dieser Verträge sind allein die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma LZ-Design maßgeblich und verbindlich. Abweichungen hiervon, insbesondere auch anderweitige Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Firma LZ-Design und gelten auch dann nur für den jeweiligen Einzelfall.
2. Entwürfe, Nutzungs- und Urheberrechte
Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch die Firma LZ-Design (Ideen, Skizzen, Entwürfe, Konzepte, Korrekturvorlagen, Probeschilder etc.) mit dem Ziel eines späteren Vertragsabschlusses erfolgt unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen nur gegen Zahlung des mit dem Auftraggeber dafür vereinbarten Entgelts (Entwurfshonorar). Sollte ausdrücklich kein Entgelt vereinbart worden sein, erfolgt die Berechnung des Entwurfshonorar nach Aufwand, wobei ortsübliche Sätze zugrunde zu legen sind. Das entrichtete Entwurfshonorar wird im Falle einer späteren Auftragserteilung auf die Gesamtvergütung angerechnet. Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte an den von der Firma LZ-Design gefertigten Entwürfen, Skizzen, Zeichnungen, Konzepten, Statiken etc. verbleiben auch bei Berechnung des Entwurfshonorars bei der Firma LZ-Design. Sie dürfen weder vervielfältigt, nachgeahmt oder verändert noch einer dritten Person zugänglich gemacht werden. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch die Firma LZ-Design an den Auftraggeber kann nur schriftlich gegen eine gesonderte Vergütung erfolgen. Mit der Zahlung dieser Vergütung erwirbt der Auftraggeber nur das eingeschränkte Nutzungsrecht für den jeweils konkret vereinbarten Auftragszweck. Bei Nachauflagen und erweiterten Verwendungszwecken steht der Firma LZ-Design, abhängig vom jeweiligen Nutzungsgrad, ein Anspruch auf Nachberechnung der vereinbarten Vergütung zu.
3. Treubindung an den Auftraggeber
Die Treubindung gegenüber dem Vertragspartner verpflichtet die Firma LZ-Design zu einer objektiven, auf die Zielsetzung des Kunden ausgerichteten Beratung. Dies betrifft insbesondere Fragen des Mediaeinsatzes und die Auswahl dritter Personen und Unternehmen durch die Firma LZ-Design, z. B. im Bereich der Werbemittelproduktion oder Druckereiauswahl usw. Sofern der Vertragspartner sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter unter der Berücksichtigung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Vertragspartners.
4. Media- und Druckereiaufträge
Aufträge an Werbeträger und Druckereien etc. erteilt die Firma LZ-Design im eigenen Namen und für eigene Rechnung zu den, für den Vertragspartner günstigsten, tariflichen Bedingungen. Die Firma LZ-Design berechnet insoweit zusätzlich ihre Aufwendungen gemäß individualvertraglicher Vereinbarung.
5. Geheimhaltung
Die Firma LZ-Design ist im Rahmen eines Vertrages zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Vertragspartners verpflichtet. Soweit sie dritte Personen zur Erfüllung des Vertrages heranzieht, verpflichtet sie diese zur gleichen Sorgfalt. Die Geheimhaltung besteht auch nachvertraglich.
6. Genehmigungspflicht
Für die Anbringung von Schildern und Lichtreklamen (Außenwerbung) besteht in aller Regel eine öffentlich-rechtliche Genehmigungspflicht. Zur Einholung der jeweiligen Genehmigungen ist der Vertragspartner auf eigene Rechnung verpflichtet, wenn nicht eine ausdrücklich entgegenstehende schriftliche Vereinbarung mit der Firma LZ-Design getroffen worden ist. Die Vorbereitung und Einreichung der erforderlichen Anträge kann, gegen Berechnung der entstehenden Kosten und ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners, durch die Firma LZ-Design erfolgen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Anträge ist vollumfänglich der Vertragspartner verantwortlich. Bei Auftragserteilung versichert der Vertragspartner, dass genehmigungsrechtliche Bedenken für die Durchführung des Vertrages nicht bestehen und er dieses vorher geprüft hat, bzw. die entsprechenden Genehmigungen bereits eingeholt hat. Eine etwaige spätere Versagung der Genehmigung berührt die Verpflichtung des Vertragspartners, die mit der Firma LZ-Design geschlossenen Verträge zu erfüllen, nicht.
7. Korrekturvorlagen, handelsübliche Abweichungen, Schönheitsfehler
Korrekturvorlagen sind vom Auftraggeber insbesondere im Hinblick auf den Verwendungszweck des Gesamtauftrages genau zu überprüfen. Fehlerkorrekturen sind dabei deutlich zu kennzeichnen. Grundsätzliche oder spätere Änderungswünsche sind kostenpflichtig. Farben und Beschaffenheit von Endprodukten können Unterschiede zum Muster, bzw. zu den Korrekturvorlagen aufweisen, die durch Reproduktion oder Fabrikationstechnik unvermeidbar sind. Dies ist dem Auftraggeber bekannt. Die Firma LZ-Design übernimmt für derartige Abweichungen keine Haftung. Bei Werbeanlagen, in den Kunststoffe und Acrylgläser verarbeitet werden, können geringfügige Kratzer, Haarrisse, Einschlüsse oder Pickel auftreten. Derartige geringfügige Mängel sind unvermeidbar und berechtigen daher auch nicht zur Mängelbeseitigung. Durch den Maßstab der Entwürfe bedingt kann es ebenfalls zu Abweichungen kommen. Ebenso ist es möglich, dass der Folienfarbton der Beschriftung nicht genau mit den HKSFarben des Papierdrucks oder DIN RAL übereinstimmt.
8. Haftung und Gewährleistung
Im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtungen haftet die Firma LZ-Design dem Vertragspartner gegenüber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Es ist nicht Aufgabe der Firma LZ-Design, die vertragliche Vereinbarung auf die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit hin zu überprüfen. Für die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Werkes übernimmt die Firma LZ-Design keine Haftung. Für die von ihr erbrachten Leistungen leistet die Firma LZ-Design vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Sach- und Rechtsmängel an einem Kaufgegenstand gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen des § 438 BGB, es sei denn, der Vertragspartner ist Kaufmann, in diesem Fall beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. Für Werkleistungen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist gemäß § 634 a BGB. Soweit ein Mangel tatsächlich vorliegt, hat der Vertragspartner gegenüber der Firma LZDesign einen Anspruch auf Nacherfüllung. Die Firma LZ-Design kann nach ihrer Wahl entweder den Mangel beseitigen oder anstatt dessen ein neues Werk herstellen. Für die Nacherfüllung ist der Firma LZ-Design seitens des Vertragspartners eine angemessene Frist zu bestimmen.
9. Zahlungsbedingungen, Abschlagszahlungen, Fälligkeit
Die im Angebot der Firma LZ-Design aufgeführten Preise verstehen sich ausschließlich Montage und zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer. Bei Anlagen, welche einschließlich Montage und Hochspannungsinstallation geliefert werden, versteht sich der Preis grundsätzlich ohne Niederspannungs-, Hochspannungs-, Schaft- und Erdschutzleitung, erforderlicher Gerüststellung sowie etwa anfallender Maurer-, Stemm-, Verputz- und Dachdeckerarbeiten. Der Netzanschluss technischer Anlagen erfolgt laut DIN VDO durch einen autorisierten Elektrobetrieb auf Kosten des Vertragspartners. Die in den Angeboten der Firma LZ-Design angeführten Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab Betrieb des Lieferers, ausschließlich Transport und Verpackung sowie eventueller Eilzuschläge. Mit der Vorlage eines Entwurfes bei Agenturleistungen bzw. einer Korrekturvorlage bei Herstellungsaufträgen, sind 30 % des gesamten Auftragswertes zur Deckung der Vorlaufkosten als Abschlagszahlung fällig. Der Restbetrag ist sofort ab Rechnungszugang zahlbar. Skonti und Zahlungsziele müssen jeweils gesondert schriftlich vereinbart werden. Zahlungsverzug setzt mit Zugang der ersten Mahnung, spätestens aber 30 Tage nach Zugang der jeweiligen Rechnung ein. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Gemäß § 632 a BGB ist die Firma LZ-Design berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen.
10. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben die von der Firma LZ-Design erbrachten Werke in deren Eigentum.
11. Erfüllungsort, salvatorische Klausel
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Brilon, soweit eine Vereinbarung hierüber gesetzlich zulässig ist. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Das Gleiche gilt, soweit sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. An die Stelle der unwirksamen Regelung oder zur Ausfüllung Eine angemessene Regelung treten, die den Interessen beider Vertragsparteien gerecht wird.

